Was ist ein Wahlarzt?

Eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt haben keinen Krankenkassenvertrag und dadurch die „Unabhängigkeit“ bzw. Möglichkeit eine besonders individuelle Behandlung anbieten zu können.

Vorteile der Wahlärztin oder Wahlarztes:

Wir haben genügend Zeit für Ihre Anliegen!

Wir können ausführliche Aufklärungen bzw. Gespräche und umfassende Untersuchungen in stressfreier Atmosphäre anbieten.

Die Vergabe kurzfristiger und flexibler Termine mit kurzer Wartezeit sind uns ein Anliegen.

Wie erfolgt die Verrechnung?

Die Verrechnung erfolgt nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse.

Nach der Behandlung erhalten Sie die Honorarnote.
Diese können Sie bar, per Zahlschein bzw. Internetbanking bezahlen.
Auf der Honorarnote ist ein  Vordruck, wo lediglich Kontonummer, Datum und Unterschrift einzufügen sind.

Damit können Sie unter Beifügung des Beleges die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Gerne können auch wir dies für Sie erledigen.

Die Kosten des Rückersatzes variieren allerdings je nach Krankenkasse.

Es  werden jedoch Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen  angeboten, welche den Differenzbetrag des Honorars zur Rückerstattung Ihrer Krankenkasse übernehmen.

Hierbei werden häufig auch ärztliche Leistungen von Privatversicherungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden.

Genauere Informationen erhalten Sie bei den Anbietern.